Energieausweis 2026: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Seit dem 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Pflichten rund um Energieausweise. Mit der Novelle 2024 sind weitere Anforderungen hinzugekommen.
Wer braucht einen Energieausweis?
Pflicht beim Verkauf, bei Neuvermietung und bei Verpachtung. Bereits in der Anzeige müssen wesentliche Energiekennwerte angegeben werden — sonst drohen Bußgelder bis 15.000 €.
Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis Pflicht — es sei denn, das Gebäude wurde nachträglich auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert.
Sanierungspflichten nach GEG-Novelle
Ölheizungen ab Baujahr vor 1992 müssen ausgetauscht werden, wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet (mit zwei Jahren Übergangsfrist). Ab 2026 verschärft sich die Vorgabe für oberste Geschossdecken.
